Der Senat



Der Senat der Katholischen Hochschule für Soziale Arbeit Saarbrücken ist zuständig für:

  • den Erlass von Ordnungen für die Fachhochschule,


  • die Festlegung der Schwerpunkte für die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungsprojekten und Entwicklungsaufträgen nach § 4 Abs. 1,


  • die Stellungnahme zu Vorschlägen für die Berufung und Ernennung von Professorinnen und Professoren sowie Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren,


  • akademische Ehrungen seitens der Fachhochschule,


  • Verträge mit anderen Hochschulen und sonstigen Einrichtungen, die als Ordnungen für die Fachhochschule in Kraft treten sollen,


  • die Beschlussfassung über den Fachhochschulentwicklungsplan und die Ausstattungspläne,


  • die Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungszahlen,


  • die Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Rektorin bzw. des Rektors und der Praxisamtsleiterin bzw. des Praxisamtsleiters,


  • die Benennung der Vertreter/innen der Fachhochschule in Gremien außerhalb der Fachhochschule,


  • die Beschlussfassung über den von der Rektorin bzw. vom Rektor vorgelegten Haushalt.


  • Dem Senat gehören an:
    • die Rektorin bzw. der Rektor als Vorsitzende bzw. Vorsitzender,


    • die übrigen Professorinnen und Professoren,


    • die Lehrkräfte für besondere Aufgaben,


    • Vertreter der Studenten/ innen und,


    • Vertreter der sonstigen Mitarbeiter/ innen

Der/die Verwaltungsleiter/in nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

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