Der Senat
Der Senat der Katholischen Hochschule für Soziale Arbeit Saarbrücken ist zuständig für:
- den Erlass von Ordnungen für die Fachhochschule,
- die Festlegung der Schwerpunkte für die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungsprojekten und Entwicklungsaufträgen nach § 4 Abs. 1,
- die Stellungnahme zu Vorschlägen für die Berufung und Ernennung von Professorinnen und Professoren sowie Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren,
- akademische Ehrungen seitens der Fachhochschule,
- Verträge mit anderen Hochschulen und sonstigen Einrichtungen, die als Ordnungen für die Fachhochschule in Kraft treten sollen,
- die Beschlussfassung über den Fachhochschulentwicklungsplan und die Ausstattungspläne,
- die Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungszahlen,
- die Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Rektorin bzw. des Rektors und der Praxisamtsleiterin bzw. des Praxisamtsleiters,
- die Benennung der Vertreter/innen der Fachhochschule in Gremien außerhalb der Fachhochschule,
- die Beschlussfassung über den von der Rektorin bzw. vom Rektor vorgelegten Haushalt.
- die Rektorin bzw. der Rektor als Vorsitzende bzw. Vorsitzender,
- die übrigen Professorinnen und Professoren,
- die Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
- Vertreter der Studenten/ innen und,
- Vertreter der sonstigen Mitarbeiter/ innen
Dem Senat gehören an:
Der/die Verwaltungsleiter/in nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
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