Frauenförderung an der Hochschule





Zur Wahrnehmung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit der Geschlechter erfolgt gemäß § 14, Abs. 1 und 2 der Grundordnung die Bestellung einer Frauenbeauftragten.
Der Frauenbeauftragten obliegen als zentrale Aufgaben:
  • die Unterstützung und Beratung des Rektors/der Rektorin und der übrigen zuständigen Stellen der Hochschule in allen Frauen betreffenden Angelegenheiten durch entsprechende Stellungnahmen und Vorschläge
  • die Erarbeitung, Umsetzung und Einhaltung von Frauenförderplänen und sonstigen Maßnahmen zur Vermeindung von Nachteilen für Frauen und zur Verbesserung der Situation von Frauen im Hochschulbereich.
ber die Tätigkeit der Frauenbeauftragten liegen zwei ausführliche Berichte an den Senat der Hochschule vor.
Die Tätigkeiten der Frauenbeauftragten lassen sich als allgemeine und ständige Aufgaben einerseits, und als besondere Tätigkeiten andererseits bestimmen:

(1) Allgemeine Tätigkeiten
  • Laufende Beratung von Studentinnen
  • Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen der Verwaltung
  • Pflege von Kontakten innerhalb und außerhalb der Hochschule
  • Erledigung von Verwaltungsarbeiten
  • Teilnahme an Tagungen und Fortbildungen für Frauenbeauftragte
(2) Besondere Aktivitäten
  • Mitwirkung bei der Einführung eines frauenfreundlichen Sprachgebrauchs auf allen Ebenen der Hochschule
  • Organisation mehrerer hochschulöffentlicher Vorträge zu relevanten Frauenthemen
  • Organisation und Durchführung einer Fahrt zum Frauenmuseum nach Wiesbaden
  • Initiativen zur Verbesserung der Situation der Studentinnen (Einrichtung eines Frauenraums, Aktion "Kinderbetreuung", Aktion "Aufnahme frauenfreundlicher Bestimmungen in die Praxis- und Immatrikulationsordnung" u. a.)
  • Umfrage an Fachhochschulen für Sozialwesen über die Aufnahme von frauenspezifischen Lehrveranstaltungen in das Lehrangebot und die Kriterien der Zulassung solcher Veranstaltungen
  • die Erarbeitung von Frauenförderplänen gemäß § 14 der Grundordnung
  • eine Fragebogenaktion zur Erfassung der Situation der Studentinnen an der Hochschule

Unter Frauenförderung, die alle Frauen der Hochschule - Wissenschaftlerinnen, sonstige weibliche Angestellte und Studentinnen einschließt - ist mehr zu verstehen als eine entsprechende Unterstützung weiblicher Hochschulangehöriger bezüglich Studien- und Karrierewünsche oder eine quotenorientierte Mitwirkung bei Stellenbesetzungen. Vielmehr geht es darum, die Arbeits-, Lebens- und Studiensituation von Frauen so zu verbessern, dass die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur angedacht, sondern nach und nach tatsächlich verwirklicht werden kann.
Frauenförderung ist nicht nur als Defizitausgleich oder als Förderung einer benachteiligten Gruppe anzusehen, sondern auch als Mittel der Aufhebung jeglicher geschlechtsspezifischer Diskriminierung, als Grundlage einer neuen Handlungs- und Entscheidungspraxis und als Wegbereiterin eines neuen Miteinander der Geschlechter.
In diesem Sinne will Frauenförderung - über die konkrete Unterstützung von Frauen hinaus - das vorhandene, aber oft unzureichend genutzte Leistungspotential von Frauen für Innovationen und zukünftige Entwicklungen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich erschließen und zugleich größere Sensibilität für Fragen der Gleichstellung und für die Notwendigkeit Frauenfördernder Maßnahmen wecken.
Eine so verstandene Frauenförderung kann nicht nur in kleinen, begrenzten Angeboten für Frauen bestehen. Notwendig ist die volle Integration Frauenfördernder Maßnahmen auf allen Ebenen der Hochschule.

Wesentliche Ansatzpunkte der Vorgehensweise im Hochschulbetrieb sind:
  • die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Fragen der Arbeitszeit, Einstellungen, Entlassungen und Beförderungen u. a.
  • die frauen- und familienfreundliche Arbeitsplatzgestaltung sowie die Möglichkeit der Qualifizierung von Frauen über Weiterbildungsangebot
  • die Organisation/Strukturierung des Studienangebots unter Berücksichtigung geschlechtsdifferenzierter Studienbedingungen
  • die Erarbeitung geschlechtsdifferenzierter Lehrinhalte und die Verdeutlichung ihrer Bedeutung für die spätere Berufsausübung
  • die Etablierung von Frauenforschung als' integralem Bestandteil von Frauenförderung

Eine so verstandene Frauenförderung kann nicht durch eine "mittellose Einzelkämpferin" initiiert und getragen werden. Eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung sowie die Etatisierung der Arbeit sind unabdingbar, sollen den Innovationsprozessen nicht unüberwindliche Barrieren entgegengesetzt werden.
Frauenförderung als Daueraufgabe in Gegenwart und Zukunft ist zwingend geboten, wenn der Gleichheitsgrundsatz verwirklicht werden soll. Die Bemühungen um Gleichstellung können aber nur erfolgreich sein, wenn die Ebenen folgenloser Willensbekundungen verlassen werden und - unter Akzeptanz geschlechtsdifferenzierter Interessenlagen und Verzicht auf direkte und indirekte Diskriminierung - ein befriedigendes Arbeits-, Lehr- und Lernklima für Männer und Frauen verwirklicht wird.

Nicht zuletzt ist Frauenförderung ein Teil der Hochschulpolitik und nur denkbar und praktizierbar im Rahmen eines Organisationsentwicklungsprozesses. All dies sollte bei der Neubesetzung der derzeit vakanten Stelle der Frauenbeauftragten berücksichtigt werden.



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